Neuregelung Feuerbeschau
Feuerbeschau neu geregelt ab 2012! Keine FB mehr in Einfamilienhäusern,
nur bei besonders brandgefährdeten baulichen Anlagen alle 4 Jahre zB.
Gaststätten, Beherbergung, Krankenhäusern, Hochhäusern, Kindergärten,
Schulen, landwirtschaftliche genutzte Gebäude mit einer
Nettogeschossfläche von in Summe mehr als 1000 qm, usw, bzw.
unverzüglich bei offenkundigen Missständen und Brandgefahr.