Neuregelung Feuerbeschau

Feuerbeschau neu geregelt ab 2012! Keine FB mehr in Einfamilienhäusern,
nur bei besonders brandgefährdeten baulichen Anlagen alle 4 Jahre zB.
Gaststätten, Beherbergung, Krankenhäusern, Hochhäusern, Kindergärten,
Schulen, landwirtschaftliche genutzte Gebäude mit einer
Nettogeschossfläche von in Summe mehr als 1000 qm, usw, bzw.
unverzüglich bei offenkundigen Missständen und Brandgefahr.

Umstellung des Kehrbuchs

Umstellung des bisherigen Kehrbuchsystems auf elektronische Kehrbücher ab 2013.

Novellierung des Baugesetz

Stmk. Baugesetz 1995 wurde 2010 novelliert, die OIB – Richtlinien 1-6 wurden ins Gesetz aufgenommen. -> mehr