Dichtheit(1)Dichtheitsprüfung lt. ÖNORM B 8201

Dabei überprüfen wir Rauch- und Abgasfänge auf Ihre Betriebsdichtheit und auf freien Querschnitt. Unser geschultes Team bietet Ihnen je nach Beschaffenheit der Anlage die Dichtheitsprüfung mittels Raucherzeugung, Leckrate oder Ringspaltmessung an.

Beachten Sie: Verbrennungsgase enthalten für den Menschen gefährliche Substanzen wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Stickstoffoxiden. Kohlenmonoxid ist ein farb-, geschmack- und geruchsloses Atemgift, welches bereits in geringen Mengen tödlich sein kann.

Bei den regelmäßigen Kehrarbeiten können Undichtheiten in Rauchfängen meist nicht festgestellt werden. Bereits durch kleine Risse und Öffnungen im Fangmauerwerk können Rauchgase in Wohnräume gelangen und unter anderem zur Brandursache werden. Weiters führen undichte Stellen zur Kondensatbildung (Versottung dh. Durchnässung des Mauerwerks), die in weiterer Folge erhebliche Bauschäden am Haus verursachen.

Aus diesen Gründen hat der Rauchfangkehrer lt. ÖNORM B 8201 Abs. 2 die regelmäßige Überprüfung der Rauch- und Abgasfänge auf die erforderliche Betriebsdichtheit vorzunehmen:

  1. bei neu errichteten Fängen
  2. bei Neuanschluss oder Austausch einer Feuerstätte
  3. bei Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder Reinigungsöffnung
  4. im Gebrechensfall (zb Nach Rauchbelästigung, Russbränden, schweren Erschütterungen oder Bränden)
  5. nach Sanierung – Instandsetzung
  6. Alle 5 Jahre bei benützten Fängen im Überdruckbereich (Brennwertanlagen), alle 10 Jahre bei benützten Fängen im Unterdruckbereich.

Vorteil der Betriebsdichtheit:

  1. Optimale Zugverhältnisse Ihrer Feuerstätte.
  2. Verhinderung von gesundheitsschädlichen Rauchgasaustritten in Ihre Wohnräume.
  3. Verhinderung von Feuchteschäden.
  4.  Senkung der Brandgefahr insb. in Zwischendecken.