Büroöffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 08:00 – 11:00 Uhr Tel: 03512 82466

Handyerreichbarkeit : Montag – Freitag : 7.00-12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr. Tel: 0664 13 16 5 21

Willkommen beim öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrermeister Rappold

Den Rauchfangkehrer, der den Rauchfang wartet und kontrolliert, kennt jeder.

Aber der Rauchfangkehrer macht noch viel mehr.

Er ist DER kompetente und unabhängige Fachmann im täglichen Umgang mit Feuerungsanlagen. Bei der Beratung, Überprüfung und Befundung sind Rauchfangkehrer neutral! Er bestimmt z.B. die mögliche Kapazität Ihres Ofens im Verhältnis zur Zuluft mittels Messgerät und stellt sicher, dass keine CO2-Rauchgasgefährdung vorliegt. Neben dem gesetzlichem Kehrauftrag berät der Rauchfangkehrer auch in Energie-, Heizungs- und Sicherheitsfragen im Umgang mit Feuerungsanlagen, hilft die Umwelt zu schonen und die Kosten zu senken.

Kehrung von Biomasseheizungen:

  • Kehrung der Abgasanlage und des Verbindungsstückes sowie eine optische Prüfung auf etwaige Mängel
  • Demontage und wenn nötig Reinigung von Saugzuggebläse,
    Umlenkblechen, Verbrennungsringen und-domen, Brennereinsätzen usw. * Kehrung des Wärmetauschers und der Heizflächen mit Spezialwerkzeugen * Reinigung von Rost/Brennteller, Temperaturfühler/Lambdasonde und Verbrennungsluftzuführungen – soweit erforderlich und zugänglich * Einbau der ausgebauten, gereinigten Kesselteile
  • Inbetriebnahme und Prüfung auf einwandfreie Funktion
  • Kehrung von Ölfeuerungsanlagen

Auch bei Feuerungsanlagen mit automatischer Reinigung werden alle diese Arbeiten durchgeführt, da hierbei nur Teile des Wärmetauschers seitens der Anlage gereinigt werden.

Kehrung von Ölfeuerungsanlagen:

  • Kehrung der Abgasanlage sowie optische Überprüfung auf Mängel * Demontage und Montage des Brenners sowie diverser Kesseleinsätze * Kehrung des Wärmetauschers mit Spezialwerkzeug. Wenn erforderlich, werden auch chemische Reinigungsmittel eingesetzt
  • Inbetriebnahme und Prüfung auf einwandfreie Funktion

Überprüfung von Gasfeuerungsanlagen:

Diese Arbeiten führt der Rauchfangkehrer bei Gasfeuerungsanlagen durch:

  • Die Abgasanlage wird von der Mündung bis zur Feuerstätte gekehrt bzw. auf Fremdkörper, Beschädigungen sowie der Kondensatablauf auf freien Durchgang geprüft.
  • Bei Brennwertgeräten Überprüfung und ggf. Reinigen des Sifons * Kontrolle der einzelnen Komponenten auf Verschleiß, Korrosion, Dehnungsrisse durch Wärmeeinwirkung
  • Kontrolle von porösen Dichtungen oder schadhaften Bauteilen * Kontrolle der Dichtheit der gasführenden Leitungen im Bereich der Gasfeuerstätte
  • Kontrolle der Sicherheitsbauteile
  • Prüfen auf Korrosionsschäden, richtigen Sitz und Funktion der Reinigungsöffnungen
  • Inbetriebnahme und Kontrolle des Flammenbildes
  • Überprüfen der Abgase auf CO-Ausstoß mit regelmäßig kalibrierten Abgasanalysegeräten.

Reinigungen

Reinigen der Feuerstätten und Abgasfänge laut Stmk. Kehrordnung 2018

Das Reinigen von Feuerstätten und Rauchfängen aller Art ist seit jeher Bestandteil der täglichen Arbeit des Rauchfangkehrerhandwerks. Der Rauchfangkehrer ist Ihr kompetenter Fachmann für Brandschutz-, Energie- und Umweltfragen. Er soll Brände vermeiden, die Betriebssicherheit prüfen, Energie und damit Kosteneinsparung ermöglichen und darauf
achten, dass die Umwelt entlastet wird.

Das regelmäßige Reinigen der Feuerstätte, des Rauchfanges und der Verbindungsleitung, bewirkt einerseits einen hohen Wirkungsgrad des Energieeinsatzes, d.h. eine optimal gereinigte Heizung spart Brennstoffkosten und schont die Umwelt durch eine effiziente Verbrennung, andererseits wird eine dauernd sichere und wirksame Ableitung der Verbrennungsgase gewährleistet. Russbrände werden dadurch verhindert.

1 mm Russ an den Heizflächen in der Feuerstätte lässt den Energieverbrauch um 6-8 % ansteigen.

Wir reinigen fachgerecht und stehen Ihnen in Fragen bezügl. Heizungsanlage beratend zur Seite:

  • Ölheizungskessel
  • Pelletskessel
  • Hackgutkessel
  • Holzvergaser
  • Stückholzkessel
  • Biomasseanlagen
  • Gasheizungen
  • Einzelfeuerstätten
    • Tischherd
    • Zusatzherd
    • Kaminofen
    • Pelletsofen
    • Ölofen

Reinigen des Rauchfanges bei Verpechungen (Hartruss- ablagerungen) durch Ausschlagen oder Ausheizen. Durch das Heizen mit festen Brennstoffen mit schlechter Verbrennung entsteht eine glatte harten Pechschicht im Rauchfang. Mit herkömmlichen Kehrwerkzeug kann diese Schicht nicht entfernt werden. Um eine Selbstentzündung des Rauchfanges zu vermeiden, sind solche verpechten Rauchfänge entweder auszuschlagen (an einer rotierenden Welle ist eine Kette befestigt, die die Schicht herunter schlägt) oder auszuheizen (kontrolliertes Abbrennen der Schicht).

Vitamine

Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung lt. ÖNORM B 8201

Dabei überprüfen wir Rauch- und Abgasfänge auf Ihre Betriebsdichtheit und auf freien Querschnitt. Unser geschultes Team bietet Ihnen je nach Beschaffenheit der Anlage die Dichtheitsprüfung mittels Raucherzeugung, Leckrate oder Ringspaltmessung an.

Beachten Sie: Verbrennungsgase enthalten für den Menschen gefährliche Substanzen wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Stickstoffoxiden. Kohlenmonoxid ist ein farb-, geschmack- und geruchsloses Atemgift, welches bereits in geringen Mengen tödlich sein kann.

Bei den regelmäßigen Kehrarbeiten können Undichtheiten in Rauchfängen meist nicht festgestellt werden. Bereits durch kleine Risse und Öffnungen im Fangmauerwerk können Rauchgase in Wohnräume gelangen und unter anderem zur Brandursache werden. Weiters führen undichte Stellen zur Kondensatbildung (Versottung dh. Durchnässung des Mauerwerks), die in weiterer Folge erhebliche Bauschäden am Haus verursachen.

Aus diesen Gründen hat der Rauchfangkehrer lt. ÖNORM B 8201 Abs. 2 die regelmäßige Überprüfung der Rauch- und Abgasfänge auf die erforderliche Betriebsdichtheit vorzunehmen:

  1. bei neu errichteten Fängen
  2. bei Neuanschluss oder Austausch einer Feuerstätte
  3. bei Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder Reinigungsöffnung
  4. im Gebrechensfall (zb Nach Rauchbelästigung, Russbränden, schweren Erschütterungen oder Bränden)
  5. nach Sanierung – Instandsetzung
  6. Alle 5 Jahre bei benützten Fängen im Überdruckbereich (Brennwertanlagen), alle 10 Jahre bei benützten Fängen im Unterdruckbereich.

Vorteil der Betriebsdichtheit:

  1. Optimale Zugverhältnisse Ihrer Feuerstätte.
  2. Verhinderung von gesundheitsschädlichen Rauchgasaustritten in Ihre Wohnräume.
  3. Verhinderung von Feuchteschäden.
  4.  Senkung der Brandgefahr insb. in Zwischendecken.

Abgasmessung

Abgasmessung

Die einmal jährliche messtechnische Überprüfung der Abgase aus Feuerstätten mit festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen ist im Stmk.Feuerungsanlagengesetz 2001 verankert.
Wir messen und überprüfen die Abgase mit geeichten elektronischen Messgeräten auf Wirtschaftlichkeit wie den feuerungstechnischen Wirkungsgrad, den Abgasverlust und die Einhaltung der Emissionswerte von Kohlenmonoxid, Stickoxiden, und Russziffer.

Vorteile der Abgasmessung:
Schonung der Umwelt und Einsparung von Heizkosten. Nur  durch die Durchführung einer Abgasmessung kann eine wirtschaftliche und effiziente Verbrennung nachgewiesen werden.

Vitamine

Kesselreinigung

Chemische Kesselreinigung

Im Laufe der Heizperiode bildet sich im Kessel eine harte Sulfatschicht, welche mit normalen Kehrgeräten nicht entfernt werden kann. Eine minimale Schicht von 1mm bedeutet bereits einen Anstieg des Energieverbrauches um 6-8 %. Zudem entsteht im Kessel ausserhalb seiner Betriebszeit Korrosion. Mittels einer chemischen Reinigung mit Spezialreinigungsmitteln, werden diese Probleme verhindert.

Kamerainspektion

Kamerainspektion

Mit der Inspektionskamera inkl. Dreh- und schwenkbarem Kamerakopf können Mängel im Innenbereich eines Rauchfanges sofort erkannt werden und ob ein akuter Bedarf zur Sanierung besteht. Zwischendecken, Hohlräume und Schächte mit schwer zugänglichen Stellen sind mit einem Rundum-Blick einsehbar. Dem Kunden können noch während der Überprüfung die Mängel aufgezeigt und verständlich gemacht werden.

Verbrennungsluft-Nachweis

Verbrennungsluft-Nachweis

Die einmal jährliche messtechnische Überprüfung der Abgase aus Feuerstätten mit festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen ist im Stmk.Feuerungsanlagengesetz 2001 verankert.
Wir messen und überprüfen die Abgase mit geeichten elektronischen Messgeräten auf Wirtschaftlichkeit wie den feuerungstechnischen Wirkungsgrad, den Abgasverlust und die Einhaltung der Emissionswerte von Kohlenmonoxid, Stickoxiden, und Russziffer.

Vorteile der Abgasmessung:
Schonung der Umwelt und Einsparung von Heizkosten. Nur  durch die Durchführung einer Abgasmessung kann eine wirtschaftliche und effiziente Verbrennung nachgewiesen werden.

Vitamine

Brandschutz

Brandschutz

Brandschutz hat Saison! Der Rauchfangkehrer im vorbeugenden Brandschutz! Das Erkennen von bau- und feuerpolizeilichen Mängel an Objekten mit Feuerungsanlagen ist im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes.

Brandrauch eine tödliche Gefahr
Die Wirkung der im Brandrauch enthaltenen Rauchgase und vor allem des Kohlenmonoxids sorgt auch dafür, dass selbst ein in der Enstehungsphase noch relativ harmloser Zimmerbrand zur tödlichen Falle werden kann. Besonders nächtens, wenn der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet oder zumindest stark herabgesetzt ist.
Der Rauch wird dann zur schleichenden Gefahr: er wird gar nicht oder zu spät bemerkt und die entstandenen Rauchgase rauben dem Betroffenen das Bewusstsein.

Rauchwarnmelder als Lebensretter
Mit der einfachen Montage eines Rauchwarnmelders kann man rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich fliehen und eine Brandausbreitung auf nur einen einzigen Raum begrenzen! z.B. im Haushalt!

Handfeuerlöscher müssen von einem Befugten alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und mit einer Plakette versehen werden.

Fluchtwege
Rauch sorgt neben seiner toxischen Wirkung auch noch für Sichtbehinderung und in weiterer Folge für Panik. Deshalb ist es wichtig, Fluchtwege ständig frei zu halten!

Vitamine

Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchsloses Atemgift, welches bereits in geringen Mengen tödlich sein kann. Bei den regelmäßigen Kehrarbeiten können Undichtheiten meist nicht festgestellt werden, da das Innere der Abgasanlage zum Großteil nur mit ganz speziellen Inspektionskameras eingesehen werden kann. Der Rauchfangkehrer kann zumeist nicht alle Räume betreten, durch welche die Abgasanlage führt. Bereits durch kleine Risse und Öffnungen in der Rohrsäule der Abgasanlage können Abgase in Wohnräume gelangen und unter anderem zur Brandursache werden. Weiters kann es durch Versottungen (Durchnässung des Mauerwerks ) mit darauffolgenden Bauschäden kommen.

Wann sind Abgasanlagen auf Betriebsdichtheit zu überprüfen ?

  • Bei neu errichteten Abgasanlagen
  • Bei Neuanschluss oder Austausch einer Feuerstätte
  • Bei Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder Reinigungsöffnung * Im Gebrechensfall (zB nach Rauchbelästigungen, Rußbränden, schweren Erschütterungen oder Bränden )
  • Nach Sanierung – Instandsetzung
  • Wiederkehrende Überprüfung lt § 8 StmK 2018: Benutzte Abgasanlagen sind mindestens alle 10 Jahre  bzw. Abgasanlagen für
    Brennwert-Feuerstätten alle 5 Jahre, auf Betriebsdichtheit überprüfen zu lassen.

Verbrennungsluftnachweis

Verbrennungsluftnachweis:

Jede Feuerstätte benötigt für eine optimale und wirtschaftliche Verbrennung ausreichend Luft ( Verbrennungsluft ).  Die verbrauchte Luft verlässt im Abgas durch die Abgasanlage die Wohnung und die notwendige Verbrennungsluft strömt durch Mauerritzen, Fenster- und Türschlitze nach. Der optimale und gefahrlose Abzug der Abgase ist somit gewährleistet. Beachten Sie: Gerade bei den heutigen modernen Bauweisen und Sanierungsmaßnahmen werden die Gebäudehüllen immer dichter ( Wärmedämmung, dichte Fenster und Türen, Einbau von Rollläden,..) Dadurch funktioniert der natürliche Auftrieb der Abgasanlage nicht mehr, die Abgase bleiben im Fang stehen oder strömen zurück. Ein weiterer Faktor ist, dass der gleichzeitige Betrieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte zB Kaminofen im Wohnzimmer und Ablufteinrichtungen in Bad, WC oder Dunstabzugshaube in der Küche- zu gefährlichen Unterdruck führen.

Die Kraft des Gebläses zieht die Rauchgase aus der Feuerstätte direkt in den Raum. Rauchgas bzw. Kohlenmonoxidvergiftungen können die Folge sein. Das kann leider auch tödlich enden.

Optische Überprüfung von Abgasanlagen und Raumheizgeräten:

Einmal im Jahr wird die Abgasanlage in Ihrer Gesamtheit und Raumheizgeräte auf optische Mängel überprüft. Dies beinhaltet zB die Beurteilung des Rauchfangkopfes über Dach, den Verputz, Versottungserscheinungen, Fehlanschlüsse sowie undichte oder durchgerostete Kapseln von Abgasanlagen und ob Abstände zwischen brennbaren Bauteilen und Abgasanlagen aber auch Kehr- und Putztürchen ( zB vorgestellter Kasten) ausreichend sind. Bei Raumheizgeräten ( Kachel-, Kaminöfen, Tischherde, gesetzte Herde usw.) werden beispielweise die Abstände zu brennbaren Bauteilen und Feuerstätte und der allgemeine Zustand sowie Verschmutzung der Feuerstätte beurteilt.

Ihr Beitrag zur Optischen Überprüfung: Zur Durchführung dieser Tätigkeit ersuchen wir Sie uns einmal im Jahr gegebenfalls den Zugang zum Dachboden bzw zu den Räumlichkeiten, durch welche eine Abgasanlage führt, sowie zu den Raumheizgeräten/Feuerstätten zu ermöglichen. Wir danken hier schon im Voraus für Ihre Mithilfe und Verständnis.

Abgasmessung & Heizungsüberprüfung

Wir führen Abgasmessungen von Feuerungsanlagen für flüssige, gasförmige und feste Brennstoffe gemäß ÖNORM H7510-2 durch.

Was wird überprüft?

Die Abgase werden auf Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte untersucht:

  • Kohlenmonoxid (CO)

  • Stickstoffoxide (NOx)

  • Rußzahl

Prüfintervalle:

  • Zentralheizungen bis 49 kW → alle 2 Jahre

  • Zentralheizungen ab 50 kWjährlich

Die Überprüfung erfolgt nach der aktuellen Fassung der ÖNORM H7510-2, Ausgabe 2021-07-15, Teil 2: Einfache Überprüfung von Feuerungsanlagen.

Über uns

Chronik

Gegründet im Jahr 1919 ist die Familie Rappold seit nunmehr 93 Jahren in der Rauchfangkehrerbranche im Bezirk Knittelfeld tätig.

Der Betrieb wird bereits in der 3. Generation von der Familie Rappold geführt. Helga Paar hat mit Mai 2005 das Unternehmen von ihrem Vater, der 63 Jahre als Rauchfangkehrermeister tätig war, übernommen.

Die Unternehmensschwerpunkte umfassen Beratung & Service in den Bereichen 
Festbrennstoffen, Öl- und Gasfeuerungsanlagen, sowie Kaminsanierungen und Ausschleifungen.

Kontakt

Rappold – Öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer

Inhaberin: Helga Paar

Ottokar-Kernstock-Gasse 8
8720 Knittelfeld

Telefon: 03512/82466
Mobil: 0664/1316521
office@rappold-knittelfeld.at

Büroöffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 – 11:00 Uhr
(Telefonisch erreichbar unter 03512 / 82466)

Handyerreichbarkeit: 0664 13 16 5 21

Montag bis Freitag:
7:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr